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Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

KfW Kredit Nr. 458

Die KfW unterstützt Sie beim Kauf und Einbau einer neuen, umweltfreundlichen Heizung mit dem Programm 458 „BEG Heizungsförderung“. Dieses Programm ist für private Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland gedacht und bringt Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Inhalt

Alles auf einen Blick

Was wird gefördert?

Mit dem KfW-Programm „BEG Heizungsförderung“ bekommen Sie einen Zuschuss, um Ihre alte Heizung gegen eine neue, klimafreundliche auszutauschen. Ziel ist es, den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizsysteme zu beschleunigen.

Die Förderung gilt sowohl für selbstgenutzte Immobilien als auch für vermietete Objekte.

  • Der Kauf und Einbau von neuen Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, Solaranlagen oder Holzheizungen. Auch der Anschluss an ein Fernwärmenetz wird unterstützt.
  • Kosten für die Planung und Begleitung der Arbeiten durch Fachexperten, inklusive Kosten für einen Akustiker (zur Reduzierung von Lärm).
  • Kosten für nötige Arbeiten rund um den Einbau, wie zum Beispiel das Verlegen neuer Rohre oder die Erneuerung der Heizkörper.
  • Eine provisorische Heizung, falls Ihre alte Heizung kaputtgeht.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Das Gebäude, in dem die Heizung ausgetauscht wird, muss mindestens fünf Jahre alt sein.
  • Die neue Heizung muss die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern oder den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
  • Der Einbau der neuen Heizung muss mit einer Optimierung des gesamten Heizsystems verbunden sein. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Heizungsrohre und Heizkörper so eingestellt werden, dass die Wärme optimal verteilt wird (sogenannter hydraulischer Abgleich).

Was wird nicht gefördert?

  • Selbstgebaute Heizungsanlagen oder Prototypen.
  • Gebrauchte Heizungen oder Anlagen, die hauptsächlich aus gebrauchten Teilen bestehen.

Wer bekommt die Förderung?

Der Zuschuss richtet sich an private Eigentümer von Wohneinheiten und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland.

  • Eigentümer von bestehenden Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern.
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG, wenn sie die Heizung in ihrer eigenen Wohnung (Sondereigentum) austauschen möchten.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), wenn die neue Heizung dem gesamten Gebäude dient (Gemeinschaftseigentum).

Weitere wichtige Informationen:

Der Antrag muss vor dem Beginn Ihres Projekts eingereicht werden. Sie benötigen dafür die Unterstützung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines zertifizierten Fachbetriebs.

Der Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn Sie alle Arbeiten abgeschlossen und die nötigen Nachweise eingereicht haben.

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind nicht antragsberechtigt. Wenn Sie eine Immobilie über eine GbR besitzen, müssen Sie den Antrag über das separate Programm „Heizungsförderung für Unternehmen“ (459) stellen.

Wie bemisst sich die Höhe des Zuschusses?

Sie erhalteneinen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen: einer Grundförderung und mehreren möglichen Boni.

So wird der Zuschuss berechnet:

  • Grundförderung (30 %): Diese bekommen Sie für den Kauf und Einbau der neuen Heizung.
  • Effizienzbonus (5 %): Diesen gibt es für besonders effiziente Heizsysteme.
  • Klimageschwindigkeitsbonus (20 %): Sie erhalten diesen Bonus, wenn Sie eine alte Heizung (z.B. Öl-, Kohle- oder Gasheizung) austauschen, die mindestens 20 Jahre alt ist. Nach dem 1. Januar 2029 sinkt dieser Bonus auf 17 %.
  • Einkommensbonus (30 %): Diesen Bonus gibt es für Haushalte, die ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten.
  • Emissionsminderungszuschlag (2.500 €): Diesen Zuschlag erhalten Sie zusätzlich, wenn Sie eine Biomasseanlage (z.B. eine Holzheizung) einbauen, die bestimmte Grenzwerte für Feinstaub einhält.

Der maximal geförderte Betrag (Förderhöchstbetrag) pro Gebäude beträgt:

  • 30.000 € für die erste Wohneinheit.
  • 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit.
  • 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.

So erhalten Sie den Zuschuss

1. Planung mit einem Experten

Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder einen zertifizierten Fachbetrieb beauftragen. Diese Person hilft Ihnen bei der Planung und stellt Ihnen die "Bestätigung zum Antrag (BzA)" aus. Dieses Dokument ist für Ihre Antragstellung unerlässlich, da es wichtige Informationen zu Ihrem geplanten Projekt enthält.

2. Vertrag abschließen

Schließen Sie einen Vertrag mit dem Fachbetrieb ab. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das bedeutet, dass der Vertrag nur dann gültig wird, wenn Sie von der KfW die Zusage für den Zuschuss bekommen. So sind Sie abgesichert, falls der Antrag abgelehnt wird.

3. Antrag stellen und Zusage erhalten

Registrieren Sie sich im Online-Kundenportal „Meine KfW“. Dort können Sie den Antrag mithilfe der BzA-ID von Ihrem Experten stellen. In Zeiten hoher Nachfrage kann es einen virtuellen Warteraum geben. Wenn Sie die Zusage erhalten, können Sie mit dem Umbau beginnen. Sie haben 36 Monate Zeit, das Projekt abzuschließen.

4. Nachweise einreichen und Auszahlung erhalten

Nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, müssen Sie alle notwendigen Unterlagen – wie die "Bestätigung nach Durchführung (BnD)" von Ihrem Experten und die Rechnungen – im Kundenportal hochladen. Sobald die KfW Ihre Unterlagen geprüft hat, wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

Vor- und Nachteile der Förderung

Vorteile

Finanzielle Unterstützung: Sie bekommen einen Zuschuss, der sich aus einer Grundförderung und möglichen Boni zusammensetzt.

Umweltschutz und Kostenersparnis: Eine neue Heizung hilft Ihnen, Energie und Heizkosten zu sparen. Gleichzeitig schonen Sie das Klima.

Mehr Fördermittel: Der Zuschuss kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Wert der Immobilie: Durch die Modernisierung steigt der Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung.

Nachteile

Bürokratischer Aufwand: Sie müssen viele Unterlagen sammeln, um die Voraussetzungen für die Förderung zu erfüllen und dies nachzuweisen.

Regeln: Sie müssen bestimmte Vorschriften zu Energieeffizienz und Energienutzung beachten.

Weitere Fördermöglichkeiten durch die KfW

  • Der KfW-Kredit 124, auch Wohn­eigen­tums­programm genannt, hilft Ihnen beim Kauf oder Bau der eigenen, selbst­genutzten Immobilie. Sie können damit ein Haus oder eine Wohnung mit einem zins­günstigen Kredit finan­zieren.

  • Mit dem KfW-Kredit 261 können Sie eine umfassende Sanierung zum Effizienz­haus finanzieren oder ein bereits saniertes Effizienz­haus kaufen. Zusätz­lich ist ein Tilgungs­zuschuss möglich, den Sie nicht zurück­zahlen müssen.

  • Der KfW-Kredit 300 ist ein Programm für Familien mit Kindern oder Allein­erziehende. Er bietet ihnen einen zins­günstigen Kredit, um den Neubau oder Erst­kauf einer klima­freund­lichen Immobilie zu finan­zieren, die sie selbst bewohnen wollen.

  • Der KfW-Kredit 308 hilft Familien mit Kindern beim Kauf und der ener­ge­tischen Sanie­rung einer älteren Immobilie mit einem zins­günstigen Kredit. Dabei muss ein bestimmter Effizienz-Standard erreicht werden.

  • Die KfW-Kredite 297 und 298 fördern den Bau oder den Erst­kauf von klima­freund­lichen Neu­bauten. Die Förderung richtet sich sowohl an Privat­personen, die die Immobilie selbst nutzen, als auch an Unter­nehmen und Investoren.

  • Der KfW-Kredit 296 fördert den klima­freund­lichen Neubau von Eigen­heimen im niedrigen Preis­segment und richtet sich an Familien und Allein­erziehende mit geringem bis mittlerem Einkommen.

  • Der KfW-Kredit 159 unterstützt den Umbau von Immobilien, um sie barriere­freier und sicherer zu machen. Mit diesem Kredit können Sie zum Beispiel Maß­nahmen für mehr Wohn­komfort oder besseren Einbruch­schutz finanzieren.

  • Die KfW-Kredite 358 und 359 sind ein Ergänzungs­kredit. Sie erhalten ihn zusätzlich zu einem bereits genehmigten Zuschuss für eine energetische Sanierung. Mit diesem Kredit können Sie die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen vervollständigen.

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