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Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit

KfW Kredit Nr. 358, 359

Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Dieser Kredit ist dafür gedacht, bereits bewilligte Zuschüsse für energetische Sanierungen zu ergänzen. Sie können bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Für Haushalte mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 90.000 Euro gibt es sogar einen zusätzlichen Zinsvorteil.

Inhalt

Alles auf einen Blick

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Ergänzungskredit (Programm 358 / 359) der KfW erhalten, um bereits geplante Sanierungsprojekte zu finanzieren. Dieser Kredit dient als zusätzliche Unterstützung zu einem Zuschuss, den Sie bereits vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der KfW erhalten haben.

Wichtige Voraussetzungen

  • Der Kredit kann nur für energetische Einzelmaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden genutzt werden.
  • Es muss bereits eine Förderzusage vorliegen, die nach dem 1. Januar 2024 erteilt wurde. Die Zusage darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
  • Der Kredit gilt sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Immobilien.

Konditionen

  • Sie können bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit erhalten.
  • Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr profitieren von einem zusätzlichen Zinsvorteil.

Bitte beachten Sie, dass der Kredit nicht für die Umschuldung bestehender Kredite oder die Finanzierung bereits abgeschlossener Projekte genutzt werden kann.

Wer bekommt die Förderung?

Es gibt zwei verschiedene Kredite, je nachdem, wer Sie sind und wie hoch Ihr Einkommen ist:

Ergänzungskredit-Plus (Programm 358): Dieser Kredit richtet sich an Privatpersonen, die eine Immobilie selbst bewohnen und deren jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt. Eine Bedingung ist, dass sie bereits einen Zuschuss vom BAFA oder der KfW erhalten haben, dessen Zusage nicht älter als 12 Monate ist.

Ergänzungskredit (Programm 359): Diesen Kredit können alle anderen Antragsteller erhalten, die bereits eine Zusage für einen Zuschuss haben. Dazu zählen:

  • Privatpersonen (auch Mieter)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Freiberufler

Weitere wichtige Informationen:

Sie können einen Antrag stellen, sobald Sie eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder dem BAFA erhalten haben. Diese Zusage darf nicht älter als zwölf Monate sein.

Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Dieser Kredit kann bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Kosten abdecken. Der Kredit wird nicht direkt von der KfW an Sie ausgezahlt, sondern über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut.

Sie können sich den Kreditbetrag in einer Summe oder in Teilen auszahlen lassen. Sie haben 12 Monate Zeit dafür; eine Verlängerung auf 36 Monate ist möglich.

Welche Sicherheiten (z. B. eine Hypothek) Sie benötigen, klären Sie direkt mit Ihrer Bank.

So können Sie einen Ergänzungskredit beantragen:

Ein Kredit zusätzlich zum Zuschuss

Zuschusszusage erhalten:

Sie können den Kredit nur bekommen, wenn Sie eine Zusage für eine Zuschussförderung (BEG EM) erhalten haben, die nach dem 1. Januar 2024 ausgestellt wurde und nicht älter als zwölf Monate ist.

Kredit beantragen:

Sie beantragen den Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einer Bank oder einem anderen Finanzierungspartner. Dieser leitet den Antrag dann an die KfW weiter.

Wichtig: Sie können mit den Bauarbeiten bereits beginnen, sobald Sie die Zusage für Ihren Zuschuss haben. Sie müssen nicht auf die Kreditzusage warten.

Kreditvertrag und Zusage:

Nachdem Ihr Antrag geprüft und genehmigt wurde, unterschreiben Sie den Kreditvertrag.

Auszahlung:

Der Kredit wird über Ihren Finanzierungspartner ausgezahlt. Sie haben 12 Monate Zeit, das Geld abzurufen; dieser Zeitraum kann auf 36 Monate verlängert werden. Nach 13 Monaten können Bereitstellungsgebühren anfallen.

Nachweise und Rückzahlung:

Sobald Sie den Zuschuss erhalten haben, müssen Sie dies Ihrer Bank innerhalb von drei Monaten mitteilen und den Betrag als Sondertilgung an die KfW zurückzahlen.

Vor- und Nachteile der Förderung

Vorteile

Günstige Finanzierung: Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.

Flexible Rückzahlung: Sie können die Laufzeit des Kredits an Ihre Bedürfnisse anpassen, mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und der Möglichkeit, am Anfang nur Zinsen zu zahlen.

Niedrigere Kosten: Durch die Sanierung sparen Sie langfristig Energie und damit auch Heizkosten.

Perfekte Ergänzung: Der Kredit ist eine gute Ergänzung für Bauprojekte, die bereits durch andere Zuschüsse gefördert werden.

Nachteile

Mehr Aufwand: Sie müssen sich an zusätzliche Regeln halten und viele Unterlagen für den Antrag sammeln.

Weitere Fördermöglichkeiten durch die KfW

  • Der KfW-Kredit 124, auch Wohn­eigen­tums­programm genannt, hilft Ihnen beim Kauf oder Bau der eigenen, selbst­genutzten Immobilie. Sie können damit ein Haus oder eine Wohnung mit einem zins­günstigen Kredit finan­zieren.

  • Mit dem KfW-Kredit 261 können Sie eine umfassende Sanierung zum Effizienz­haus finanzieren oder ein bereits saniertes Effizienz­haus kaufen. Zusätz­lich ist ein Tilgungs­zuschuss möglich, den Sie nicht zurück­zahlen müssen.

  • Der KfW-Kredit 300 ist ein Programm für Familien mit Kindern oder Allein­erziehende. Er bietet ihnen einen zins­günstigen Kredit, um den Neubau oder Erst­kauf einer klima­freund­lichen Immobilie zu finan­zieren, die sie selbst bewohnen wollen.

  • Der KfW-Kredit 308 hilft Familien mit Kindern beim Kauf und der ener­ge­tischen Sanie­rung einer älteren Immobilie mit einem zins­günstigen Kredit. Dabei muss ein bestimmter Effizienz-Standard erreicht werden.

  • Die KfW-Kredite 297 und 298 fördern den Bau oder den Erst­kauf von klima­freund­lichen Neu­bauten. Die Förderung richtet sich sowohl an Privat­personen, die die Immobilie selbst nutzen, als auch an Unter­nehmen und Investoren.

  • Der KfW-Kredit 296 fördert den klima­freund­lichen Neubau von Eigen­heimen im niedrigen Preis­segment und richtet sich an Familien und Allein­erziehende mit geringem bis mittlerem Einkommen.

  • Der KfW-Kredit 159 unterstützt den Umbau von Immobilien, um sie barriere­freier und sicherer zu machen. Mit diesem Kredit können Sie zum Beispiel Maß­nahmen für mehr Wohn­komfort oder besseren Einbruch­schutz finanzieren.

  • Das KfW-Programm 458 ist ein Zuschuss der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG). Er unter­stützt Sie finanziell beim Kauf und Einbau einer neuen, klima­freund­lichen Heizung in bestehenden Wohn­gebäuden, wie zum Beispiel einer Wärme­pumpe.

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