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Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

KfW Kredit Nr. 261

Die Bundesregierung unterstützt beim Senken von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Für die Sanierung zum Effizienzhaus erhalten Sie mit dem KfW-Programm 261 bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Ein Teil des Kredits muss nicht zurückgezahlt werden. Dieser sogenannte Tilgungszuschuss liegt je nach erreichtem Effizienzstandard zwischen 5 % und 45 %.

Inhalt

Alles auf einen Blick

Was wird gefördert?

Das Programm fördert sowohl Immobilien zur Eigennutzung als auch Kapitalanlagen.

Gefördert werden energetische Sanierungen, die ein Wohngebäude zu einem Effizienzhaus 85 oder besser machen. Die Immobilie muss mindestens fünf Jahre alt sein. Auch die Sanierung von Baudenkmälern ist möglich.

Mit diesem Förderkredit unterstützt die KfW Sie auch dabei, bisher ungenutzte Flächen in Wohnraum umzuwandeln.

Zum Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses können Sie ebenfalls eine Förderung erhalten, sofern die Sanierungskosten im Kaufvertrag separat aufgeführt sind.

Das Programm deckt verschiedene Kosten ab, darunter:

  • Alle Sanierungsmaßnahmen, die zur Effizienzhaus-Stufe führen.
  • Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
  • Zusätzliche Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten.

Kredit und Zuschüsse

Sie können einen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

Wenn Sie eine besonders nachhaltige Sanierung durchführen und dafür ein Nachhaltigkeitszertifikat erhalten, gibt es einen zusätzlichen Bonus.

Wer bekommt die Förderung?

Das KfW-Programm 261 richtet sich an alle, die ihr Gebäude energieeffizient sanieren möchten, egal ob Sie die Immobilie selbst bewohnen, sie vermieten oder als Kapitalanlage nutzen wollen.

Zu den Förderberechtigten gehören:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen (wie kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige)
  • juristische Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)
  • Soziale Organisationen und Vereine
  • Contracting-Geber (Dritte, die für Sie die Sanierung durchführen)

Gut zu wissen:

Der Antrag für die KfW-Förderung muss vor dem Start Ihrer Sanierung gestellt werden. Die Planung und Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten kann aber schon vorher beginnen.

Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit, der bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdeckt. Die KfW vergibt diesen Kredit über Ihre Bank oder einen anderen Finanzierungspartner.

Sechs Schritte zur Kreditbeantragung

1. Beratung und Planung

Bevor Sie starten, lassen Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten. Er hilft Ihnen, die Sanierung zu planen und die nötigen Unterlagen, wie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), vorzubereiten.

2. Finanzierung planen

Erstellen Sie eine umfassende Finanzierungsplanung. Ihr Berater vergleicht dabei die Konditionen verschiedener Anbieter und bezieht mögliche Förderungen mit ein.

3. Antrag und Kreditvertrag

Ihr Berater regelt die Formalitäten mit dem Finanzierungspartner (z. B. Ihrer Bank), der den Antrag für Sie bei der KfW stellt. Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit der Sanierung beginnen oder den Kaufvertrag unterschreiben.

4. Zusage und Auszahlung

Nachdem der Antrag genehmigt wurde, wird der Kredit über Ihren Finanzierungspartner ausgezahlt. Sie können den Betrag in einer Summe oder in Teilen innerhalb von 12 Monaten abrufen.

5. Umsetzung

Nach Erhalt der Kreditzusage können Sie mit den Arbeiten beginnen oder den Kaufvertrag abschließen.

6. Dokumentation und Nachweis

Nach Abschluss der Sanierung muss Ihr Energieeffizienz-Experte die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ausstellen. Diese legen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner vor, damit Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben wird. Beim Kauf eines sanierten Hauses erhalten Sie diese Bestätigung vom Bauträger.

Vor- und Nachteile der KfW-Förderung für effiziente Sanierungen

Vorteile

Finanzielle Unterstützung: Sie erhalten zinsgünstige Kredite und einen attraktiven Tilgungszuschuss, was bedeutet, dass Sie einen Teil des Kredits nicht zurückzahlen müssen.

Flexibilität: Das Programm bietet verschiedene Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und die Möglichkeit, die Rückzahlung am Anfang auszusetzen.

Kombinierbarkeit: Dieser Kredit kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Umweltschutz: Ihre Immobilie wird energieeffizienter und umweltfreundlicher, wodurch Sie langfristig Ihre Heizkosten senken.

Fachliche Unterstützung: Experten für Energieeffizienz helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung, damit Sie die Anforderungen erfüllen und die Fördermittel optimal nutzen.

Nachteile

Auflagen: Sie müssen bestimmte Vorgaben zu Energieeffizienz und Energienutzung einhalten.

Bürokratie: Der Antrag und die Nachweise bedeuten zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Komplexität: Bei Projekten von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften kann der Prozess komplizierter sein.

Weitere Fördermöglichkeiten durch die KfW

  • Der KfW-Kredit 124, auch Wohn­eigen­tums­programm genannt, hilft Ihnen beim Kauf oder Bau der eigenen, selbst­genutzten Immobilie. Sie können damit ein Haus oder eine Wohnung mit einem zins­günstigen Kredit finan­zieren.

  • Der KfW-Kredit 300 ist ein Programm für Familien mit Kindern oder Allein­erziehende. Er bietet ihnen einen zins­günstigen Kredit, um den Neubau oder Erst­kauf einer klima­freund­lichen Immobilie zu finan­zieren, die sie selbst bewohnen wollen.

  • Der KfW-Kredit 308 hilft Familien mit Kindern beim Kauf und der ener­ge­tischen Sanie­rung einer älteren Immobilie mit einem zins­günstigen Kredit. Dabei muss ein bestimmter Effizienz-Standard erreicht werden.

  • Die KfW-Kredite 297 und 298 fördern den Bau oder den Erst­kauf von klima­freund­lichen Neu­bauten. Die Förderung richtet sich sowohl an Privat­personen, die die Immobilie selbst nutzen, als auch an Unter­nehmen und Investoren.

  • Der KfW-Kredit 296 fördert den klima­freund­lichen Neubau von Eigen­heimen im niedrigen Preis­segment und richtet sich an Familien und Allein­erziehende mit geringem bis mittlerem Einkommen.

  • Der KfW-Kredit 159 unterstützt den Umbau von Immobilien, um sie barriere­freier und sicherer zu machen. Mit diesem Kredit können Sie zum Beispiel Maß­nahmen für mehr Wohn­komfort oder besseren Einbruch­schutz finanzieren.

  • Das KfW-Programm 458 ist ein Zuschuss der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG). Er unter­stützt Sie finanziell beim Kauf und Einbau einer neuen, klima­freund­lichen Heizung in bestehenden Wohn­gebäuden, wie zum Beispiel einer Wärme­pumpe.

  • Die KfW-Kredite 358 und 359 sind ein Ergänzungs­kredit. Sie erhalten ihn zusätzlich zu einem bereits genehmigten Zuschuss für eine energetische Sanierung. Mit diesem Kredit können Sie die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen vervollständigen.

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