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Altersgerecht Umbauen

KfW Kredit Nr. 159

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht umbauen“ hilft Ihnen, Ihr Zuhause barrierefrei oder einbruchsicher zu machen. Er bis zu 50.000 Euro zu günstigen Konditionen, unabhängig von Ihrem Alter. Das Geld kann auch für den Kauf einer bereits umgebauten Immobilie genutzt werden. Beachten Sie, dass die Förderung von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängt.

Inhalt

Alles auf einen Blick

Was wird gefördert?

Das Programm "Altersgerecht umbauen" der KfW unterstützt Sie finanziell, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus an neue Bedürfnisse anpassen. Das Programm gilt sowohl für Häuser und Wohnungen, die Sie selbst bewohnen, als auch für solche, die Sie vermieten.

Es ist wichtig, dass alle Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigene Arbeiten werden nicht gefördert.

Geförderte Maßnahmen:

  • Barrierereduzierung: Dazu gehört der Umbau von Räumen, der Anbau oder der Umzug von Wohnflächen.
  • Einbruchschutz: Hierzu zählen auch die meisten Nebenkosten der Arbeiten.

Was nicht gefördert wird:

  • Umschuldungen oder die Nachfinanzierung von bereits begonnenen Projekten.
  • Ferienhäuser und -wohnungen oder gewerblich genutzte Gebäude.
  • Bestimmte Einrichtungen, die unter Heimordnungsgesetze fallen.
  • Maßnahmen, die bereits von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Gefördert werden Umbauten in folgenden Bereichen:

1. Barrieren abbauen

Der Umbau von Haus und Wohnung, um sie leichter zugänglich und nutzbar zu machen.

  • Wege zum Haus: Wege zum Gebäude, zur Garage oder zu Mülltonnen verbreitern und Stufen entfernen.
  • Eingangsbereich: Den Eingang von Haus und Wohnung barrierefrei gestalten, zum Beispiel durch mehr Platz oder eine Überdachung.
  • Treppen und Stufen: Rampen bauen oder Lifte (wie Treppenlifte oder Aufzüge) einbauen, um Treppen zu überwinden. Auch das Anbringen von Handläufen wird gefördert.
  • Räume und Schwellen: Wände versetzen oder Türen verbreitern, um mehr Platz zu schaffen. Schwellen auf dem Boden entfernen.
  • Badezimmer: Das Bad umbauen, zum Beispiel durch den Einbau einer ebenerdigen Dusche, eines Duschsitzes oder eines höhenverstellbaren WCs.
  • Alltagsunterstützung: Systeme und Geräte installieren, die den Alltag erleichtern. Dazu gehören automatisierte Systeme für Türen oder Rollläden (Smart-Home-Anwendungen), Alarmsysteme wie Rauch- oder Wassermelder sowie Haltegriffe.

2. Neue Wohnflächen schaffen

Sie können Förderungen bekommen, wenn Sie neue, barrierefreie Wohnflächen schaffen.

  • Umwidmung: Sie bauen einen nicht genutzten Raum, wie eine alte Gewerbefläche oder ein Dachgeschoss, in eine Wohnung um.
  • Teilung: Sie teilen eine große Wohnung in zwei kleinere, barrierefreie Wohnungen auf.
  • Kauf: Sie kaufen eine Immobilie, die bereits barrierefrei umgebaut wurde. Die Kosten für den Umbau müssen im Kaufvertrag stehen.

3. Einbruchschutz

Der Schutz Ihres Zuhauses vor Einbrüchen wird gefördert. Dazu zählen:

  • Türen und Tore: Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs-, Garagen- und Nebentüren oder auch Nachrüstsysteme wie Zusatzschlösser.
  • Fenster: Nachrüstsysteme für Fenster, zum Beispiel abschließbare Griffe oder Pilzkopfverriegelungen.
  • Sicherungen: Einbau von Gittern, Rollläden oder Alarmanlagen, die vor Einbrüchen oder Überfällen warnen.
  • Smart-Home-Systeme: Sicherheitstechnik, die in Smart-Home-Anwendungen integriert ist.

Wer bekommt die Förderung?

Das Programm richtet sich an alle, die in Barrierefreiheit oder Einbruchschutz investieren möchten.

Dazu gehören:

  • Privatpersonen: Eigentümer und Mieter jeden Alters.
  • Gemeinschaften: Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Unternehmen: Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Bauträger.
  • Öffentliche Träger: Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Beachten Sie:

Der Antrag für den Kredit muss unbedingt vor dem Beginn Ihres Projekts gestellt werden. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Auszahlung läuft über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut, das mit der KfW zusammenarbeitet.

Die Kredithöhe kann entweder auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Sie haben ab der Zusage 12 Monate Zeit für die Auszahlung. Dieser Zeitraum kann auf maximal 36 Monate verlängert werden, danach fallen Bereitstellungsgebühren an.

Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags ist möglich, jedoch müssen Sie dafür eine Gebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) zahlen.

Teilzahlungen, also Sondertilgungen, sind nicht möglich.

Die benötigten Sicherheiten (z.B. eine Bürgschaft oder Grundschuld) werden mit Ihrem Kreditinstitut besprochen und festgelegt.

So geht’s

Um den KfW-Kredit 159 zu beantragen und zu nutzen, folgen Sie diesen Schritten:

1. Vorhaben planen

Bevor Sie mit den Umbauten beginnen, sollten Sie Ihr Vorhaben sorgfältig planen. Bei Fragen zur Barrierefreiheit können Sie sich an Wohnberatungsstellen wenden. Für den Einbruchschutz hilft Ihnen die Polizei mit Empfehlungen weiter.

2. Kredit beantragen

Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder einem anderen Finanzierungspartner, bevor Sie Verträge unterschreiben. Ihr Finanzierungspartner stellt dann den Kreditantrag bei der KfW.

3. Kredit erhalten und loslegen

Sobald die KfW Ihren Antrag genehmigt hat, bekommen Sie die Zusage für den Kredit. Erst danach sollten Sie mit den Bauarbeiten beginnen oder den Kaufvertrag für eine Immobilie unterschreiben. Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden. Sie haben 12 Monate Zeit, das Geld abzurufen; dieser Zeitraum kann auf 24 Monate verlängert werden.

4. Belege sammeln

Bewahren Sie alle wichtigen Unterlagen, wie Rechnungen und Verträge, sorgfältig auf. Sie müssen diese später der KfW vorlegen, um zu bestätigen, dass Sie das Geld wie geplant eingesetzt haben.

Vor- und Nachteile der Förderung

Vorteile

Günstiger Kredit: Sie erhalten finanzielle Unterstützung durch einen Kredit mit niedrigen Zinsen.

Flexible Laufzeit: Sie können den Kredit über 10, 20 oder 30 Jahre zurückzahlen.

Mehr Geld: Der Kredit kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Lange Nutzung: Sie können Ihre Immobilie langfristig an Ihre Bedürfnisse anpassen und dort wohnen bleiben.

Nachteile

Der einzige Nachteil ist der zusätzliche bürokratische Aufwand, um alle Voraussetzungen zu erfüllen und die notwendigen Nachweise zu erbringen.

Weitere Fördermöglichkeiten durch die KfW

  • Der KfW-Kredit 124, auch Wohn­eigen­tums­programm genannt, hilft Ihnen beim Kauf oder Bau der eigenen, selbst­genutzten Immobilie. Sie können damit ein Haus oder eine Wohnung mit einem zins­günstigen Kredit finan­zieren.

  • Mit dem KfW-Kredit 261 können Sie eine umfassende Sanierung zum Effizienz­haus finanzieren oder ein bereits saniertes Effizienz­haus kaufen. Zusätz­lich ist ein Tilgungs­zuschuss möglich, den Sie nicht zurück­zahlen müssen.

  • Der KfW-Kredit 300 ist ein Programm für Familien mit Kindern oder Allein­erziehende. Er bietet ihnen einen zins­günstigen Kredit, um den Neubau oder Erst­kauf einer klima­freund­lichen Immobilie zu finan­zieren, die sie selbst bewohnen wollen.

  • Der KfW-Kredit 308 hilft Familien mit Kindern beim Kauf und der ener­ge­tischen Sanie­rung einer älteren Immobilie mit einem zins­günstigen Kredit. Dabei muss ein bestimmter Effizienz-Standard erreicht werden.

  • Die KfW-Kredite 297 und 298 fördern den Bau oder den Erst­kauf von klima­freund­lichen Neu­bauten. Die Förderung richtet sich sowohl an Privat­personen, die die Immobilie selbst nutzen, als auch an Unter­nehmen und Investoren.

  • Der KfW-Kredit 296 fördert den klima­freund­lichen Neubau von Eigen­heimen im niedrigen Preis­segment und richtet sich an Familien und Allein­erziehende mit geringem bis mittlerem Einkommen.

  • Das KfW-Programm 458 ist ein Zuschuss der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG). Er unter­stützt Sie finanziell beim Kauf und Einbau einer neuen, klima­freund­lichen Heizung in bestehenden Wohn­gebäuden, wie zum Beispiel einer Wärme­pumpe.

  • Die KfW-Kredite 358 und 359 sind ein Ergänzungs­kredit. Sie erhalten ihn zusätzlich zu einem bereits genehmigten Zuschuss für eine energetische Sanierung. Mit diesem Kredit können Sie die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen vervollständigen.

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