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Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

KfW Kredit Nr. 297, 298

Ein Neubau oder Kauf eines klimafreundlichen und energieeffizienten Hauses oder einer Wohnung wird mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.

Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre, und die Zinsen sind für bis zu 10 Jahre festgeschrieben. Allerdings werden die Kredite nur vergeben, solange dafür staatliche Mittel zur Verfügung stehen.

Inhalt

Alles auf einen Blick

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf von Immobilien, die bestimmte Klimastandards erfüllen. Dazu gehören die Kosten für den Bau, den Kauf (inklusive Nebenkosten) und die notwendige Energieberatung.

Um die Förderung zu erhalten, muss das Gebäude mindestens den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen. Das bedeutet, es darf nur 40 % der Energie eines Standardgebäudes verbrauchen. Zudem darf es nicht mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas beheizt werden und muss bestimmte Anforderungen an den CO₂-Ausstoß erfüllen. Ein Energieeffizienz-Experte muss dies bestätigen.

Sie können bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Wenn das Gebäude zusätzlich ein Nachhaltigkeits-Zertifikat wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) vorweisen kann, erhöht sich der Kredit auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Das Programm gilt nicht für die Umschuldung bestehender Kredite, die nachträgliche Finanzierung bereits begonnener Projekte oder den Kauf von Grundstücken.

Wer bekommt die Förderung?

Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ fördert die KfW sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Organisationen.

Wenn Sie eine Immobilie zur Eigennutzung bauen oder kaufen möchten, richtet sich die Förderung an Sie als Privatperson.

Investieren Sie in eine Immobilie als Kapitalanlage, um sie zu vermieten, kann die Förderung für Sie infrage kommen. Hierzu zählen:

  • Privatpersonen und Einzelunternehmer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften
  • Soziale Organisationen und Vereine
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)

Einrichtungen des Bundes oder der Bundesländer sowie politische Parteien werden nicht gefördert.

Gut zu wissen:

Bevor Sie den KfW-Kredit beantragen, müssen Sie einen Experten für Energieeffizienz beauftragen. Dieser Spezialist hilft Ihnen bei der Planung und bereitet alle notwendigen Unterlagen für den Antrag vor. Wenn Sie eine höhere Förderung anstreben, benötigen Sie zusätzlich einen Berater für Nachhaltigkeit.

Die KfW bietet einen zinsgünstigen Kredit, der bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdeckt. Den Kredit erhalten Sie nicht direkt von der KfW, sondern über Ihre Bank oder einen anderen Finanzierungspartner.

Schritte zur Kreditbeantragung

1. Planung und Beratung

Beauftragen Sie einen Experten für Energieeffizienz, der die Planung Ihres Projekts mit Ihnen bespricht und die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellt. Diese Bescheinigung ist für den Antrag unerlässlich.

2. Antragstellung

Bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben oder mit dem Bau beginnen, sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner (z. B. Ihrer Bank). Dort beantragen Sie den KfW-Kredit und legen die von Ihrem Experten erstellte BzA vor.

3. Kreditvergabe

Nach der Zusage der KfW können Sie mit Ihrem Bau- oder Kaufvorhaben beginnen. Die Fördermittel erhalten Sie über Ihren Finanzierungspartner und können diese innerhalb von 12 Monaten abrufen.

4. Abschluss und Nachweis

Nachdem Ihr Projekt fertiggestellt ist, müssen Sie dies mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nachweisen. Diese Bescheinigung wird entweder von Ihrem Energieeffizienz-Experten oder, beim Kauf, von Ihrem Bauträger oder Fertighaushersteller ausgestellt und bei Ihrem Finanzierungspartner eingereicht.

Geld für klimafreundliche Neubauten, aber mit Auflagen

Vorteile

Finanzielle Unterstützung: Sie erhalten zinsgünstige Kredite von bis zu 100.000 Euro oder sogar 150.000 Euro, wenn Ihr Bauprojekt besonders nachhaltig ist.

Flexibilität: Sie können zwischen verschiedenen Laufzeiten von bis zu 35 Jahren wählen und die Rückzahlung bei Bedarf für die ersten Jahre aussetzen.

Kombinierbar: Sie können diesen Kredit mit anderen Förderprogrammen der KfW und des Staates verbinden.

Nachhaltigkeit: Sie profitieren von einem umweltfreundlicheren und energieeffizienteren Zuhause, das langfristig Ihre Energiekosten senkt.

Fachliche Unterstützung: Experten für Energieeffizienz begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung, um die Anforderungen des Programms zu erfüllen.

Nachteile

Aufwand: Das Programm ist mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand verbunden, da Sie bestimmte Anforderungen erfüllen und Nachweise erbringen müssen.

Wettbewerb: Bei größeren Kreditsummen müssen Sie die Bauaufträge wettbewerblich vergeben, das heißt, Sie müssen Angebote von mehreren Anbietern einholen.

Weitere Fördermöglichkeiten durch die KfW

  • Der KfW-Kredit 124, auch Wohn­eigen­tums­programm genannt, hilft Ihnen beim Kauf oder Bau der eigenen, selbst­genutzten Immobilie. Sie können damit ein Haus oder eine Wohnung mit einem zins­günstigen Kredit finan­zieren.

  • Mit dem KfW-Kredit 261 können Sie eine umfassende Sanierung zum Effizienz­haus finanzieren oder ein bereits saniertes Effizienz­haus kaufen. Zusätz­lich ist ein Tilgungs­zuschuss möglich, den Sie nicht zurück­zahlen müssen.

  • Der KfW-Kredit 300 ist ein Programm für Familien mit Kindern oder Allein­erziehende. Er bietet ihnen einen zins­günstigen Kredit, um den Neubau oder Erst­kauf einer klima­freund­lichen Immobilie zu finan­zieren, die sie selbst bewohnen wollen.

  • Der KfW-Kredit 308 hilft Familien mit Kindern beim Kauf und der ener­ge­tischen Sanie­rung einer älteren Immobilie mit einem zins­günstigen Kredit. Dabei muss ein bestimmter Effizienz-Standard erreicht werden.

  • Der KfW-Kredit 296 fördert den klima­freund­lichen Neubau von Eigen­heimen im niedrigen Preis­segment und richtet sich an Familien und Allein­erziehende mit geringem bis mittlerem Einkommen.

  • Der KfW-Kredit 159 unterstützt den Umbau von Immobilien, um sie barriere­freier und sicherer zu machen. Mit diesem Kredit können Sie zum Beispiel Maß­nahmen für mehr Wohn­komfort oder besseren Einbruch­schutz finanzieren.

  • Das KfW-Programm 458 ist ein Zuschuss der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG). Er unter­stützt Sie finanziell beim Kauf und Einbau einer neuen, klima­freund­lichen Heizung in bestehenden Wohn­gebäuden, wie zum Beispiel einer Wärme­pumpe.

  • Die KfW-Kredite 358 und 359 sind ein Ergänzungs­kredit. Sie erhalten ihn zusätzlich zu einem bereits genehmigten Zuschuss für eine energetische Sanierung. Mit diesem Kredit können Sie die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen vervollständigen.

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