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Wohnungsbauprämie

Sichern Sie sich die staatliche Förderung für Ihr Bausparen

Sie träumen vom Eigenheim? Ab 2021 unterstützt Sie der Staat dabei stärker als je zuvor. Die Wohnungsbauprämie wurde umfassend modernisiert und bietet nun entscheidende Vorteile.

  • Die Einkommensgrenzen wurden erhöht. Das bedeutet, dass deutlich mehr Menschen als bisher Anspruch auf die Förderung haben.
  • Die begünstigte Einzahlung ist gestiegen, was Ihnen eine höhere Prämie ermöglicht.

Nutzen Sie diese Chance, um Ihren Bausparvertrag mit staatlicher Hilfe zu finanzieren und Ihren Traum vom Eigenheim zu realisieren.

Inhalt

Alles auf einen Blick

Das Wichtigste zur Wohnungsbauprämie auf einen Blick:

Einkommensgrenzen:

Singles erhalten die Prämie, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro liegt.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben einen Anspruch, wenn ihr gemeinsames Einkommen unter 70.000 Euro liegt.

Höhe der Förderung:

Der Staat bezuschusst Ihre jährliche Sparleistung mit zehn Prozent.

Maximale Prämie pro Jahr:

Singles erhalten bis zu 70 Euro bei einer Sparleistung von 700 Euro.

Paare erhalten bis zu 140 Euro bei einer Sparleistung von 1.400 Euro.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung, die Ihnen dabei hilft, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Sie wurde geschaffen, um das Bausparen attraktiver zu machen und die breite Vermögensbildung in der Bevölkerung zu fördern.

Zentral dabei ist: Die Prämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie erhalten das Geld direkt vom Staat für Ihren Bausparvertrag und können es für den Bau, Kauf oder die Renovierung Ihres Eigenheims nutzen.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

Alle, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Dabei darf das zu versteuernde Jahreseinkommen seit 2021 nicht höher sein als 35.000 Euro für Alleinstehende (vorher 25.600 Euro) oder 70.000 Euro für Verheiratete (vorher 51.200 Euro).

Dabei gelten folgende Grundvoraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre (Ausnahme: Vollwaisen)
  • Das zu versteuernde Einkommen liegt unter der vorgegebenen Einkommensgrenze
  • Für unbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland oder für deutsche Auslandsbedienstete, die ihr Einkommen aus einer öffentlichen Kasse erhalten, einschließlich ihrer Angehörigen
  • Auf Antrag ist es auch möglich, als unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland zu gelten, wenn 90% der Einkünfte in Deutschland besteuert werden oder das Auslandseinkommen unter dem steuerfreien Grundbetrag liegt (Singles: 12.096 Euro, Ehepaare: 24.192 Euro, Stand 2025)

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Die Einkommensgrenzen wurden 2021 angehoben. Das ist die erste Anpassung seit 1996. Davor waren die Grenzen nicht an Inflation und Einkommensentwicklung angepasst worden, sodass immer mehr Bausparer ihre Förderberechtigung verloren, weil ihr Einkommen mit der Zeit zu hoch wurde.

Aktuell liegt die Förderberechtigung bei 35.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete. Laut einer Studie wird diese Erhöhung dazu führen, dass rund 1,4 Millionen weitere Bundesbürger zusätzlich sparen können.

Was gilt es zu beachten?

Wichtig ist, dass das zu versteuerndesEinkommen nicht dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen ist. Das Bruttoeinkommen wird durch Werbungskosten und Freibeträge (z.B. für Kinder, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende) gemindert, womit das zu versteuernde Einkommen ebenso sinkt.

Wann entfällt die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist an zwei zentrale Voraussetzungen gebunden:

  • Die Einkommensgrenze: Wer zeitweise zu viel verdient und damit die Einkommensgrenze überschreitet, erhält für diese Jahre keine Prämie.
  • Die Verwendung der Prämie für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum: Wer das Geld letztlich nicht für den Kauf oder Bau einer Immobilie zur eigenen Nutzung verwendet, geht leer aus. In diesem Fall muss er bereits erhaltene Prämien zurückzahlen.

Welche Sparformen werden gefördert?

Wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, erhält man die Wohnungsbauprämie als staatlichen Zuschuss zu den eigenen Sparleistungen. Förderfähig sind:

  • Beiträge zu Bausparverträgen (aber keine vermögenswirksamen Leistungen)
  • Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
  • Beiträge zu Sparverträgen, bei denen das Guthaben und die Prämien zum Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum oder einem eigentumsähnlichen Dauerwohnrecht verwendet werden müssen
  • Beiträge zu Sparverträgen mit Siedlungsgenossenschaften, um Kapital für Bauvorhaben aufzubringen. Auch hier muss der Zweck der Ersparnisse der Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung oder ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht sein.

Wie hoch sind die Wohnungsbauprämien?

Seit den Änderungen im Jahr 2021 können wieder mehr Menschen von der Wohnungsbauprämie profitieren als zuvor.

Der Staat gewährt nun 10% des jährlichen Sparbeitrags als Wohnungsbauprämie. Der maximal förderfähige Sparbeitrag beträgt 700 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 1.400 Euro für Ehepaare. Das bedeutet, die mögliche Wohnungsbauprämie beträgt 70 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 140 Euro für Ehepaare.

Allerdings müssen mindestens 50 Euro pro Jahr in einen förderfähigen Vertrag eingezahlt werden, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten.

Die Prämie wird zusammen mit dem Bausparvertrag ausgezahlt. Voraussetzungen sind, dass Sie den Vertrag später für den Kauf einer Immobilie verwenden und Ihr Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen in manchen Jahren über der Maximalgrenze liegt, erhalten Sie für diese Jahre keine Wohnungsbauprämie.

Das Wichtigste zum Antrag

Das Beantragen der Wohnungsbauprämie ist unkompliziert. In einem regelmäßig jährlich gestellten Antrag bestätigen Sie, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt. Dabei beantragen Sie die Wohnungsbauprämie jeweils für das Jahr zuvor. Wenn Sie einen Termin verpasst haben, können Sie die Prämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen. Den Antrag erhalten Sie von Ihrer Bausparkasse zugesandt und dort reichen Sie den ausgefüllten Antrag auch wieder ein. Die Förderung wird dann in Ihrem jährlichen Kontoauszug separat ausgewiesen.

Für den Antrag auf Wohnungsbauprämie brauchen Sie folgende Informationen:

Ihre persönlichen Daten wie Adresse oder Steuernummer. Wenn sich hier etwas ändert, müssen Sie das angeben.

Ihr Bruttojahreseinkommen, also Ihren Jahresbruttolohn vom Arbeitgeber, abzüglich Frei- und Pauschbeträge.

Ihren Familienstand, da dieser die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie beeinflusst.

Angaben zu anderen Förderungen, denn die Wohnungsbauprämie kann nur einmal pro Person beantragt werden, unabhängig von der Anzahl Ihrer Bausparverträge.

Ihre Unterschrift.

Wann und wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zu dem Zeitpunkt, wenn das Guthaben aus dem Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Während der Ansparphase wird die Prämie nicht direkt auf das Girokonto überwiesen, sondern von der Bausparkasse vorgemerkt, sofern die Anträge rechtzeitig gestellt und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Wohnungsbauprämie wird dann gesondert auf dem jährlichen Kontoauszug des Bausparvertrags ausgewiesen.

Bei Altverträgen, also Verträgen, die bis Ende 2008 abgeschlossen wurden, besteht eine Sperrfrist von sieben Jahren, ehe das Geld verwendet werden kann. Bei Verträgen ab 2009 entfällt diese Sperrfrist, stattdessen ist die Verwendung des Geldes für wohnwirtschaftliche Zwecke verpflichtend. Sie können sich die Fördersumme dann beispielsweise für den Erwerb einer Immobilie auszahlen lassen.

Für die Auszahlung der Wohnungsbauprämie sind folgende Nachweise erforderlich:

Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung des Geldes

Die jährlichen Anträge der Förderung

Die Ansprüche aus dem Bausparvertrag dürfen nicht an Dritte abgetreten sein (Ausnahme: Abtretung an eine Bank, die die unmittelbare wohnwirtschaftliche Verwendung bestätigt).

Wie kann die Wohnungsbauprämie verwendet werden?

Das Geld aus dem Bausparvertrag muss für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Darunter fällt der Erwerb einer Immobilie oder eines dauerhaften Wohnrechts. Auch Renovierungen und Umbauten sind erlaubt. Sogar der Kauf einer Einbauküche ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sofern diese fest mit dem Haus verbunden ist und nicht einfach anderweitig aufgestellt werden kann.

Wohnwirtschaftliche Verwendungen

  • Bau, Erwerb oder Renovierung von Wohneigentum
  • Erwerb eines Baugrundstücks
  • Erwerb von Erbbaurechten oder Dauerwohnrechten

Ausnahmen von der Zweckbindung

  • Bausparverträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, unterliegen keiner Zweckbindung
  • Bausparverträge, die vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wurden, können nach 7 Jahren frei verwendet werden

Vorteil älterer Bausparverträge

Wer seinen Vertrag bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossen hat, genießt mehr Flexibilität bei der Verwendung des Guthabens. Diese Verträge unterliegen keiner Bindung an wohnwirtschaftliche Zwecke. Seit 2009 ist die Prämie dauerhaft an eine solche Verwendung geknüpft, außer bei Bausparern unter 25 Jahren.

Häufige Fragen

Lohnt sich die Wohnungsbauprämie?

Obwohl die Prämie auf den ersten Blick gering erscheint (70 € für Ledige, 140 € für Paare), lohnt sie sich, da sie die Rendite des Bausparvertrags deutlich verbessert.
Kombiniert mit vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage kann ein beträchtliches Sparvermögen aufgebaut werden, das z.B. für Nebenkosten beim Immobilienerwerb verwendet werden kann.

Können Wohnungsbauprämie und vermögenswirksame Leistungen kombiniert werden?

Ja, die Förderungen können kombiniert werden, allerdings nicht für dieselbe Sparleistung.

Wer über die vermögenswirksamen Leistungen hinaus Bausparbeiträge leistet, kann für diese Wohnungsbauprämie erhalten, sofern er die Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Was passiert bei vorzeitiger Verfügung?

Bei vorzeitiger Verfügung vor Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn das Geld in eine Immobilie fließt oder eine Notsituation eintritt.

Lohnt sich ein Bausparvertrag für junge Menschen?

Für Bausparer unter 25 Jahren gibt es eine Ausnahme von der 7-jährigen Sperrfrist.

Sie dürfen nach Ablauf dieser Frist frei über das Guthaben verfügen.

Wann muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden?

  • Bei Nichtverwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke
  • Bei Beleihung oder Abtretung des Bausparvertrags
  • Bei Auflösung des Bausparvertrags vor Ablauf von 7 Jahren
  • Bei vorzeitiger Auszahlung vor Ablauf der Sperrfrist

Können Wohnungsbauprämie und Wohn-Riester kombiniert werden?

Theoretisch ja, aber eher unpraktisch, da die Förderungen getrennt gehalten werden sollten.

Auf Riester-Bausparverträge gibt es keine zusätzliche Wohnungsbauprämie.

Muss die Wohnungsbauprämie versteuert werden?

Nein, die Wohnungsbauprämie ist laut Gesetz steuerfrei.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet staatliche Förderungen an, um den Bau, Kauf oder die Sanierung von Immobilien zu unterstützen. Dazu gehören zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für klimafreundliche Bauvorhaben, energetische Sanierungen oder auch altersgerechte Umbauten.

  • Wohn-Riester

    Mit dem Wohn-Riester unterstützt der Staat Ihre private Altersvorsorge. Sie können staatliche Zulagen und Steuervorteile nutzen, um den Kauf, Bau oder altersgerechten Umbau einer selbstgenutzten Immobilie zu finanzieren.

  • Effiziente Gebäude (BEG / BAFA)

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie finanziell dabei, Häuser energieeffizienter zu machen. Über die BEG können Sie Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Maßnahmen wie den Einbau einer neuen Heizung oder die Sanierung zu einem Effizienzhaus erhalten.

  • Regionale Förderprogramme

    Regionale und kommunale Förderprogramme ergänzen die bundesweiten Angebote, um den Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Sie sind oft speziell auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten und können Zuschüsse, Kredite oder auch Beratungsdienste umfassen.

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