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Wohn-Riester

Bausparen mit Riesterrente kombinieren

Mit Wohn-Riester unterstützt der Staat den Kauf, Neubau oder altersgerechten Umbau einer selbstgenutzten Immobilie.

Die Riester-Förderung wurde 2008 als eine Art „Eigenheimrente“ eingeführt. Ziel ist, dass die Sparer im Alter mietfrei in ihrer eigenen Immobilie wohnen können.

Wohn-Riester kann zusammen mit einem dafür zertifizierten Bausparvertrag beantragt werden.

Für wen ist Wohn-Riester sinnvoll?

Wohn-Riester lohnt sich ausschließlich für Menschen, die eine eigene Wohnimmobilie finanzieren möchten. Wer Kinder hat, profitiert zusätzlich von mehr Fördergeldern. Der staatliche Zuschuss hilft dabei, die selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren oder zu entschulden.

Als Faustregel gilt: Junge Familien mit mehreren Kindern profitieren eher von den staatlichen Zulagen, während Sparer mit höherem Einkommen mehr vom Steuervorteil profitieren.

Persönliche Voraussetzungen:

Personengruppen, die einen Antrag stellen zu können:

  • Angestellte, die in die Rentenversicherung einzahlen
  • Beamte, Richter, Zeitsoldaten, Amtsträger
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente wegen Erwerbsminderung
  • Geringfügig Beschäftigte mit eigenen Sozialversicherungsbeiträgen
  • Mittelbar Förderberechtigte, deren Ehepartner einen Riester-Vertrag hat
  • Auszubildende unter 25 Jahren (einmaliger Bonus von 200 Euro)
  • Selbstständige über die Künstlersozialkasse
  • Eltern in den ersten 36 Monaten nach Geburt
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst

Bedingungen an die Immobilie:

Sie können Wohn-Riester in Anspruch nehmen, wenn Sie

  • Ein Haus kaufen oder bauen möchten, um selbst darin zu wohnen
  • Bereits in Ihrer eigenen Immobilie wohnen und dafür noch einen Kredit haben
  • Eine Genossenschaftswohnung kaufen möchten oder dafür einen Kredit aufgenommen haben
  • Ihr Eigenheim altersgerecht umbauen möchten
  • Ein Dauerwohnrecht in einem Senioren- oder Pflegeheim erwerben möchten

Ein Wohn-Riester-Vertrag bringt viele Vorteile mit sich, die Ihnen den Weg zum Eigenheim erleichtern.

Staatliche Unterstützung

Der Staat hilft Ihnen beim Sparen, indem er Ihnen Geld in Form von Zulagen auf Ihr Riester-Konto überweist. Außerdem können Sie die Beiträge, die Sie einzahlen, in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so Ihre Steuerlast senken. Das Beste daran ist, dass diese Unterstützung nicht von Ihrem Einkommen abhängt.

Finanzielle Vorteile

Wenn Sie einen Riester-Vertrag abschließen, profitieren Sie von günstigeren Zinsen für Ihr zukünftiges Darlehen. Da Sie bereits Guthaben angespart haben, können Sie die Laufzeit des Darlehens verkürzen und so insgesamt weniger Zinsen zahlen. Das entlastet Sie finanziell und Sie können Ihr Eigenheim schneller abbezahlen.

Sicherheit für die Zukunft

Wohn-Riester ist eine sichere Möglichkeit der Altersvorsorge. Durch Ihre eigenen Einzahlungen und die staatlichen Zulagen schaffen Sie sich ein eigenes, mietfreies Zuhause. Im Alter haben Sie dann keine Mietkosten mehr und Ihre Lebenshaltungskosten sinken. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Ihr angespartes Kapital ist vor einer Privatinsolvenz geschützt und wird auch nicht auf die Berechnungen von Hartz IV (heute Bürgergeld) angerechnet.

Ein Wohn-Riester-Vertrag hat auch einige Nachteile, die man kennen sollte.

Komplexität und geringe Flexibilität

Ein Wohn-Riester-Vertrag ist oft kompliziert und lässt sich nicht einfach anpassen. Man muss sich an viele Regeln halten und kann nicht so flexibel auf seine finanzielle Situation reagieren.

Versteckte Kosten und fehlende Zinsen

Das angesparte Geld landet auf einem sogenannten Wohnförderkonto, das jährlich mit 2 % verzinst wird. Aber Achtung: Das Guthaben wird erst später besteuert. Das bedeutet, wenn Sie in Rente gehen, müssen Sie die staatliche Förderung und die Zinsen nachzahlen. Bei neuen Verträgen gibt es außerdem wenig oder gar keine Zinsen auf das eingezahlte Kapital. Das kann dazu führen, dass Ihr Geld langsamer wächst.

Klare Regeln für die Nutzung

Die staatliche Förderung bekommen Sie nur, wenn Sie das Geld für eine selbst genutzte Immobilie verwenden. Ferienhäuser oder vermietete Objekte sind ausgeschlossen.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn Sie sterben?

Wenn Sie versterben, können Ihre Erben den Vertrag übernehmen. Allerdings müssen sie dann die staatliche Förderung, die Sie erhalten haben, zurückzahlen.

Wie wird Wohn-Riester beantragt?

Die Beantragung eines Wohn-Riester-Vertrags ist in ein paar Schritten möglich. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert und was Sie beachten müssen, um die staatliche Unterstützung zu erhalten.

So beantragen Sie Wohn-Riester:

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch haben.

Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat grundsätzlich Anspruch auf eine Riester-Förderung. Wenn Sie Kinder haben, für die Sie Kindergeld bekommen, gibt es sogar noch extra Geld vom Staat – die sogenannte Kinderzulage.

Suchen Sie einen passenden Vertrag aus.

Wohn-Riester ist wie ein Bausparvertrag: Sie zahlen regelmäßig Geld ein und sichern sich damit ein zinsgünstiges Darlehen, das Sie später für den Kauf oder Bau einer Immobilie nutzen können. Wichtig ist, dass der Vertrag von der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zugelassen ist. Nur dann erhalten Sie die staatlichen Zuschüsse.

Stellen Sie den Antrag für die Zulagen.

Um die staatlichen Zulagen zu bekommen, müssen Sie mindestens 4 % Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen. Die Zulagen müssen Sie selbst beantragen. Das können Sie jedes Jahr tun oder es sich einfacher machen, indem Sie einen Dauerzulagenantrag stellen. So müssen Sie die Zulagen nur einmal beantragen und der Anbieter kümmert sich um alles Weitere. Denken Sie aber daran, ihn über Änderungen wie die Geburt eines Kindes, eine Heirat oder eine Gehaltserhöhung zu informieren.

Achten Sie auf die richtige Höhe der Einzahlung.

Damit Sie die volle staatliche Förderung erhalten, müssen Sie mindestens 4 % Ihres Einkommens jährlich in den Vertrag einzahlen. Wenn Sie ein Darlehen abzahlen, ist diese Bedingung meistens erfüllt, da die monatlichen Raten oft höher sind. Bei einem Bausparvertrag müssen Sie jedoch darauf achten, dass Ihre jährlichen Einzahlungen ausreichen. Zahlen Sie weniger ein, erhalten Sie auch nur einen Teil der Förderung.

Profitieren Sie von den Zuschüssen.

Der Staat zahlt Ihnen eine Grundförderung von 175 Euro pro Jahr. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es zusätzlich 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen, sind es sogar 300 Euro extra. Diese Unterstützung erhalten Sie nicht nur während der Sparphase, sondern auch, wenn Sie das Darlehen für Ihre Immobilie abbezahlen.

Was Sie noch wissen sollten

Antrag rückwirkend stellen:

Sie können Wohn-Riester bis zu sechs Monate rückwirkend beantragen, wenn Ihnen in diesem Zeitraum bereits Kosten entstanden sind.

Steuern sparen:

Sie können bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob die staatlichen Zuschüsse oder die Steuerersparnis für Sie vorteilhafter sind.

Vertrag nicht kündigen:

Wenn Sie den Vertrag doch nicht für eine Immobilie nutzen möchten, können Sie ihn in einen anderen Riester-Vertrag umwandeln. Kündigen Sie den Vertrag aber nicht, sonst müssen Sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen.

Wie genau funktioniert Wohn-Riester?

Ein Wohn-Riester-Vertrag ist eine gute Möglichkeit, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Er lohnt sich, weil Sie dabei finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen und zusätzlich Steuern sparen können.

Seit 2008 gibt es ein Gesetz, das es ermöglicht, die staatliche Riester-Förderung auch für das eigene Zuhause zu nutzen. Das bedeutet: Sie können die Vorteile eines herkömmlichen Bausparvertrags – wie zum Beispiel die Möglichkeit, zu sparen und sich ein zinsgünstiges Darlehen zu sichern – mit den staatlichen Riester-Zulagen verbinden. So wird aus einem normalen Bausparen das sogenannte Riester-Bausparen, das Ihnen hilft, im Alter mietfrei zu wohnen.

Eigenbeitrag
Ihr gespartes Geld
Zulagen
Zuschüsse vom Staat
Riester-Rente
Ihr angespartes Geld

So kommen die Zahlen zustande:

Eigenbeitrag

Sie zahlen jährlich 4 % Ihres Einkommens in den Vertrag ein.

Zulagen

Grundzulage: 175 € pro Jahr.
Kinderzulage:
185 € pro Jahr für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde.
300 € pro Jahr für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde.
Berufseinsteiger-Bonus:
Einmalig 200 € für alle, die unter 25 Jahre alt sind.

Riester-Rente

Ihr gesamtes angespartes Geld besteht aus der Summe von:
Ihren Eigenbeiträgen
Der Grundzulage
Den Kinderzulagen
Dem Berufseinsteiger-Bonus

Wie Sie Wohn-Riester nutzen können:

Mit Wohn-Riester gibt es verschiedene Wege, wie Sie Ihr Eigenheim finanzieren oder Geld aus Ihrem Riester-Vertrag dafür verwenden können.

1. Geld aus dem Vertrag nehmen (Kapitalentnahme)

Sie haben bereits einen Riester-Vertrag? Dann können Sie das Geld, das Sie angespart haben, als Eigenkapital für den Kauf oder den Bau einer Immobilie nutzen. Wohnen Sie schon in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, können Sie das Geld für einen altersgerechten Umbau oder zur Abzahlung eines laufenden Darlehens verwenden. Wichtig dabei ist: Wenn Sie nur einen Teil des Geldes entnehmen, müssen Sie mindestens 3.000 Euro entnehmen und auch 3.000 Euro in Ihrem Vertrag lassen.

2. Darlehen mit Riester-Förderung (Annuitätendarlehen)

Wenn Sie ein spezielles, zertifiziertes Riester-Darlehen für den Kauf Ihrer Immobilie aufnehmen, erhalten Sie die staatlichen Zulagen direkt auf Ihre Tilgungsraten. Das heißt, Sie bekommen jährlich die Grundzulage von 175 Euro sowie die Kinderzulage von 300 Euro (für nach 2008 geborene Kinder) oder 185 Euro (für davor geborene Kinder). Außerdem können Sie bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und so Geld sparen.

3. Bausparvertrag mit Riester kombinieren (Bausparkombifinanzierung)

Hierbei nehmen Sie zuerst ein Darlehen auf, bei dem Sie anfangs nur die Zinsen zahlen, aber noch nicht das Darlehen selbst abbezahlen. Gleichzeitig sparen Sie in einen Bausparvertrag ein. Sobald Ihr Bausparvertrag reif ist, wird er verwendet, um das anfängliche Darlehen komplett abzulösen.

4. Mit Riester für die Zukunft sparen (Riester-Sparen)

Sie haben noch keine konkreten Pläne für eine Immobilie? Kein Problem. Sie können mit einem ganz normalen Riester-Vertrag anfangen zu sparen. Das gesparte Geld können Sie dann später als Eigenkapital für einen Hauskauf oder die Abzahlung eines Darlehens nutzen. Wenn Sie Ihr Riester-Geld so verwenden, bekommen Sie im Alter aber keine monatliche Riester-Rente mehr. Sie können auch einen bestehenden Bausparvertrag in einen Wohn-Riester-Vertrag umwandeln, wenn er die Bedingungen dafür erfüllt.

Muss das Wohn-Riester versteuert werden?

Ja, aber erst, wenn Sie in Rente gehen. Diese Art der Besteuerung nennt man „nachgelagerte“ Besteuerung. Der große Vorteil dabei ist: Die meisten Menschen zahlen im Rentenalter weniger Steuern, weil ihr Einkommen dann geringer ist.

Die Steuern fallen auf den gesamten Betrag an, den Sie aus Ihrem Riester-Bausparvertrag für ein Darlehen genutzt haben. Dieses Geld wird auf einem fiktiven Konto, dem sogenannten Wohnförderkonto, gesammelt. Ihr gespartes Geld (bis zu 2.100 Euro pro Jahr) wird darauf verbucht und zusätzlich jährlich mit 2 % verzinst. Wenn Sie in Rente gehen, müssen Sie dann auf diesen Gesamtbetrag Steuern zahlen.

Sie können dabei zwischen zwei Modellen wählen:

  • Ratenzahlung: Sie zahlen die Steuern in gleichbleibenden Raten, bis Sie 85 Jahre alt sind.
  • Einmalzahlung: Sie zahlen die gesamte Steuersumme auf einmal. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie nur auf 70 % des Gesamtbetrags Steuern zahlen müssen.

Wenn Sie sich anfangs für die Ratenzahlung entschieden haben, können Sie später jederzeit zur Einmalzahlung wechseln. Sollten Ihre Alterseinkünfte unter dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen, müssen Sie gar keine Steuern zahlen.

Wann ist Wohn-Riester für Sie sinnvoll?

Wohn-Riester lohnt sich für Sie, wenn Sie eine Immobilie kaufen, bauen oder modernisieren möchten, in der Sie später selbst dauerhaft wohnen wollen. Das Ziel ist es, dass das Eigenheim Ihre Altersvorsorge wird.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Banken das Geld, das Sie bereits auf einem Riester-Konto angespart haben, als Eigenkapital anerkennen. Seit 2010 können Sie sogar Ihr gesamtes Riester-Kapital nutzen, um Ihre Immobilienfinanzierung zu stemmen.

Worauf Sie bei der Berechnung achten sollten:

Es ist wichtig, genau zu prüfen, welche Wohn-Riester-Lösung am besten zu Ihnen passt. Dabei sollten Sie nicht nur auf die Zinsen schauen. Wohn-Riester ist nur dann eine gute Wahl, wenn Sie langfristig Geld bei den Gesamtkosten sparen.

Um das herauszufinden, müssen Sie bei Ihrer Berechnung nicht nur die Zinskosten berücksichtigen, sondern auch, wie viel Steuern Sie durch die Förderung sparen und wie hoch die Steuerlast ist, die später im Rentenalter auf Sie zukommt.

Für eine erste Einschätzung können Sie online einfache Rechner nutzen, die Ihnen einen Überblick verschaffen. Für eine genaue und detaillierte Planung ist es aber ratsam, sich an einen erfahrenen Finanzierungsexperten zu wenden.

Insbesondere ist zu beachten:

Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Wohn-Riester-Formen

  • Riester-Bausparvertrag: Sie zahlen zunächst Geld in den Vertrag ein. Die Höhe der Einzahlung können Sie dabei flexibel festlegen. Nach etwa sieben Jahren haben Sie genug gespart, um Ihr Guthaben – inklusive der staatlichen Zulagen – für den Kauf eines Eigenheims oder die Ablösung eines bestehenden Kredits zu verwenden.
  • Riester-Darlehen: Hierbei bekommen Sie sofort einen geförderten Kredit, um Ihre Immobilie zu kaufen. Diesen Kredit zahlen Sie dann in gleichbleibenden Raten zurück.
  • Riester-Fondssparplan: Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie später eine Immobilie kaufen möchten, könnte diese Variante etwas für Sie sein. Ihre Beiträge und die staatlichen Zulagen werden in Investmentfonds angelegt. Das kann langfristig eine höhere Rendite bringen, birgt aber auch ein höheres Risiko als klassische Sparverträge. Das angesparte Geld können Sie später trotzdem für den Kauf einer Immobilie nutzen.

Weitere wichtige Punkte:

  • Steuern im Alter: Denken Sie daran, dass Sie die staatlichen Zulagen und die Zinsen auf dem Wohnförderkonto später im Rentenalter versteuern müssen.
  • Rendite: In der aktuellen Niedrigzinsphase spielen Zinsen bei Wohn-Riester oft keine so große Rolle. Die Rendite wird stattdessen hauptsächlich durch die staatliche Förderung bestimmt. Manchmal können hohe Gebühren sogar die geringen Zinserträge wieder zunichtemachen.

Was Sie über die Rückzahlung wissen sollten

Um sicherzustellen, dass Ihr Eigenheim auch wirklich Ihrer Altersvorsorge dient, müssen Sie Ihr Darlehen bis zu Ihrem 68. Geburtstag vollständig zurückgezahlt haben. Dafür gibt es verschiedene Wege.

Das Wohn-Riester-Annuitätendarlehen

Dieses bietet Ihnen zwei Möglichkeiten: Sie können die staatlichen Zuschüsse nutzen, um entweder die monatlichen Raten zu verkleinern oder die Rückzahlungszeit zu verkürzen. Die Höhe der monatlichen Raten können Sie dabei frei wählen. Zudem haben Sie das Recht auf Sondertilgungen, also zusätzliche Zahlungen, von bis zu 2.100 Euro pro Jahr. Im Gegensatz zu einem normalen Bausparvertrag erhalten Sie die Riester-Förderung sofort, ohne Wartezeit. Außerdem kann die gesamte Fördersumme direkt für die Finanzierung verwendet werden.

Bausparen mit Riester-Förderung

Wenn Sie einen Bausparvertrag nutzen, zahlen Sie zunächst Ihre eigenen Beiträge und die staatlichen Zuschüsse in diesen Vertrag ein. Erst wenn das angesparte Guthaben eine bestimmte Höhe erreicht hat, können Sie es für den Kauf oder Bau Ihrer eigenen Immobilie verwenden.

Das Riester-Vorfinanzierungsdarlehen

Manchmal passt der Zeitpunkt nicht: Sie möchten eine Immobilie kaufen, aber Ihr Bausparvertrag ist noch nicht bereit, ausgezahlt zu werden. In diesem Fall kann ein Vorfinanzierungsdarlehen helfen, die Zeit bis zur Auszahlung zu überbrücken. Die Bank stellt Ihnen die Bausparsumme vorab als Kredit zur Verfügung. Wenn Ihr Bausparvertrag dann nach einigen Jahren ausgezahlt wird, können Sie damit den Vorfinanzierungskredit ablösen. Ein Teil wird über das angesparte Guthaben bezahlt, der Rest über das Bauspardarlehen, dessen Bedingungen bereits feststehen und über die folgenden Jahre abgezahlt wird.

Weil es viele unterschiedliche Möglichkeiten gibt, ist es nicht möglich, pauschal zu sagen, welche Variante am günstigsten ist. Eine Beratung ist daher sehr zu empfehlen, um die Zinssätze, die Riester-Förderung und die langfristigen Vorteile individuell zu vergleichen.

Muss ich die Riester-Förderung zurückzahlen?

Die Förderung muss nur unter bestimmten Umständen zurückgezahlt werden: Wenn Sie Ihr mit Wohn-Riester gefördertes Eigenheim verkaufen oder dauerhaft vermieten, muss die gesamte Förderung an den Staat zurückgezahlt werden. Der Grund dafür ist, dass die Riester-Förderung nur für die private Altersvorsorge, also für Ihr Eigenheim im Alter, gedacht ist.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Eine vorübergehende Vermietung ist erlaubt, wenn Sie zum Beispiel berufsbedingt für eine Weile in eine andere Stadt ziehen müssen. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, können Sie die Rückzahlung vermeiden, indem Sie den Erlös sofort wieder in eine neue, förderfähige Immobilie investieren. Auch diese Immobilie muss bei Ihrem 67. Geburtstag vollständig bezahlt sein.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet staatliche Förderungen an, um den Bau, Kauf oder die Sanierung von Immobilien zu unterstützen. Dazu gehören zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für klimafreundliche Bauvorhaben, energetische Sanierungen oder auch altersgerechte Umbauten.

  • Effiziente Gebäude (BEG / BAFA)

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie finanziell dabei, Häuser energieeffizienter zu machen. Über die BEG können Sie Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Maßnahmen wie den Einbau einer neuen Heizung oder die Sanierung zu einem Effizienzhaus erhalten.

  • Regionale Förderprogramme

    Regionale und kommunale Förderprogramme ergänzen die bundesweiten Angebote, um den Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Sie sind oft speziell auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten und können Zuschüsse, Kredite oder auch Beratungsdienste umfassen.

  • Wohnungsbauprämie

    Die staatliche Wohnungsbauprämie ist ein Zuschuss, den Sie für Ihren Bausparvertrag erhalten. Sie soll Privatpersonen dabei helfen, Geld für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer eigenen Immobilie anzusparen.

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