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Grundstücksvermarktung in der Stadt Barth

Stadt Barth
Dein Grundstück in allen Details
  • Adresse

    Eschenweg 18356 Barth OT Tannenheim

  • Größe

    null qm

  • Kaufpreis

  • Bauträger

    Bauträgerfreies Grundstück

  • Erschließungsart

    erschlossen

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Stadt Barth

Teergang 02 18356 Barth

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Standortbeschreibung
Grundstücksbeschreibung
Freie Baugrundstücke im Eschenweg (Wohngebiet Tannenheim) In dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Barth sind noch freie Grundstücke erhältlich. Gemäß B-Plan können diese mit eingeschossigen Wohngebäuden mit Walmdach bebaut werden. Das Wohngebiet besteht insgesamt aus 15 Parzellen (P), sowie aus zwei weiteren Zusatzflächen Garten (Z) zu den Parzellen 12 und 13, die in Höhe von ¼ des Baulandpreises angeboten werden. 2 Parzellen sind bereits verkauft worden; für weitere sind erste unverbindliche Interessensbekundungen abgegeben worden. Für den Baulandpreis sind Mindestgebote erwünscht in Höhe von: für Parzellen 6 – 12 in Höhe von 210,- €/m² für Parzellen 1 – 5 sowie 13 – 15 in Höhe von 185,- €/m² Zuzüglich zum Baulandpreis fallen für jedes Grundstück weitere Kosten an: 11,17 EUR/m² (6,89 €/m² + 4,28 €/m²) für den Erschließungsbeitrag (Schmutz u. Regen) gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Barth sowie ca. 2,61 €/m² für die anteiligen Vermessungskosten Von den Erwerbern sind die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbsteuer sowie die Vermessungskosten zu übernehmen. Die Grundstücke sind bereits vermessen und der anteilige Vermessungsanteil ermittelt. In den Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung aufgenommen. Diese beinhaltet eine Bebauungspflicht innerhalb von 3 Jahren nach Kaufvertragsabschluss Rücktrittsrecht mit Rückauflassungsvormerkung für die Stadt Barth bei Nichteinhaltung der Bebauungsverpflichtung Bis einen Tag vor dem Notartermin ist der Stadt Barth eine verbindliche Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes oder eine Guthabenbestätigung vorzuweisen. Alternativ zum Abschluss eines Kaufvertrages bietet die Stadt Barth den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages an. Für das Erbbaurecht ist ein Erbbauzins in Höhe von 4,5 % von mindestens dem Bodenwert jährlich zu zahlen. Bei Interesse können Sie sich gern an Andrea Linde (Telefon 038231-37-189, E-Mail andrea.linde@amt-barth.de) oder Jacqueline Ehrich (038231-37-146, E-Mail ehrich@amt-barth.de)

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Stadt Barth

Teergang 02 18356 Barth

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Ansprechpartner*in: Frau Linde

+49 382313189

+49 3823137154

andrea.linde@amt-barth.de

www.amt-barth.de

Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:001 Uhr Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

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