Das Flurstück 21/1 ist unvermessen. Entlang der Grundstücksgrenze verläuft ein öffentlich gewidmeter Weg. An diesem Weg ist ein Garagenstandort mit 5 Garagen (Weg und Garagenstandort im Lageplan blau
dargestellt). Weg und Garagenstandort verbleiben bei der Gemeinde. Weitere zwei Flächen sind verpachtet (im Plan gelb markiert), deren Pächter diese Flächen erwerben wollen. Die Kosten der Vermessung tragen die Käufer. Etwaige Mehr-oder Minderflächen werden zum Angebotspreis ausgeglichen.
Öffentlich ausgeschrieben werden drei Grundstücke zur Bebauung mit je einem Eigenheim, in der Karte die rote Fläche mit den beispielhaft dargestellten Parzellen mit Größen von ca. 810 m², 1.010 m² und 1.550 m². Eine Verpflichtung zur Wohnbebauung wird Bestandteil des Kaufvertrages.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung fällt das Grundstück wieder an die Gemeinde Großschönau zurück.
Planungsrecht
Das Grundstück befindet sich zwischen Hauptstraße und Dorfstraße im Ortsteil Waltersdorf. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben wurde nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen eines Vorbescheides beschieden.
Die Erschließung des Grundstückes einschließlich der Zufahrt ist gesichert.
Allgemeine Informationen
Alle Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Die Gemeinde Großschönau kann jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität – insbesondere auch der in der
Ausschreibung abgebildeten Pläne – übernehmen und schließt insoweit jegliche Haftung aus. Die Daten dienen lediglich der Zustandsbeschreibung.
Die Entscheidung ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaften verkauft wird ist der Gemeinde Großschönau vorbehalten.
Mit dieser Ausschreibung ist kein Maklerauftrag verbunden.
Die Gemeinde Großschönau weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem öffentlichen Anbieten von Grundstücken der Kommune um kein Verfahren nach VOB/VOL handelt. Das Bewerben von Grundstücken durch die Gemeinde Großschönau ist lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten.
Angebotsabgabe
Interessenten werden gebeten, unter Bezugnahme auf diese öffentliche Ausschreibung ihr Kaufpreisangebot mit Angabe der gewünschten Grundstücksgröße bei der o.g. Kontaktadresse schriftlich bis zum 31.05.2026 einzureichen.
Die Veräußerung erfolgt nicht unter Mindestgebot. Das Mindestgebot entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Dieser wird regelmäßig durch den Gutachterausschuss des Landkreises Görlitz ermittelt und bekanntgemacht. Zusätzlich zum Erwerb tragen die Käufer die Vermessungskosten und alle anderen, mit dem Erwerb der Grundstücke, verbundenen Kosten.
Die Entscheidung über den Verkauf des Objektes trifft die Gemeinde Großschönau durch Beschluss des Gemeinderats.